- Sie Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes von der Geburt bis zur Einschulung haben
- Ihr Kind Auffälligkeiten in seiner Entwicklung zeigt; beispielsweise in seiner Bewegung, Sprache oder in seinem Spielverhalten
- Ihr Kind eine Behinderung hat
- Ihr Kind auffallend ruhig oder unruhig ist oder sich schwer konzentrieren kann
- Ihrem Kind der Kontakt zu anderen Kindern schwer fällt oder es schnell in Konflikte gerät
- Ihr Kind zu früh geboren ist und Sie Fragen zur Unterstützung im Alltag haben
- Sie werdende Eltern sind und wissen, dass Ihr Kind eine Behinderung haben wird
- ein ausführliches Erstgespräch in unserer offenen Anlaufstelle (nach Terminvereinbarung)
- eine Einschätzung der individuellen Entwicklung Ihres Kindes
- Frühförderung und Beratung bei uns oder bei Ihnen zu Hause
- Gruppenangebote für Ihr Kind und/oder für Sie
- Beratung zu Themen, wie die Entwicklung Ihres Kindes, die Betreuung in der Kindertagesstätte oder die Einschulung
- Elterngesprächskreise und Informationsabende
Wenn Sie ein ausführliches Erstgespräch in unserer offenen Anlaufstelle führen möchten, dann vereinbaren Sie dafür gerne einen Termin mit uns.
Wir sind ein Team von Sozial- und Heilpädagoginnen mit unterschiedlichen Zusatzqualifikationen und vielfältigen Erfahrungen mit Kindern.
Wir arbeiten mit Kinderbetreuungseinrichtungen, Therapeuten, Kinderärzten, Kliniken, Schulen und anderen Institutionen interdisziplinär zusammen.
Im Dialog mit Ihnen entdecken wir die individuellen Möglichkeiten Ihres Kindes und begleiten seine Entwicklung. Es ist uns wichtig, von seinen Stärken auszugehen und Ihre Kompetenzen als Eltern einzubeziehen. Wege und Ziele werden nach Ihren und den Bedürfnissen Ihres Kindes gemeinsam erarbeitet.
Dabei betrachten wir den respektvollen Umgang miteinander als selbstverständliche Grundlage unserer Zusammenarbeit.
Wenn Sie ein ausführliches Erstgespräch in unserer offenen Anlaufstelle führen möchten, dann vereinbaren Sie dafür gerne einen Termin mit uns.
Frühförderung und Beratung sind für Sie kostenfrei – es besteht ein Rechtsanspruch nach dem SGB IX.
Die Kosten tragen je nach Wohnort die Stadt Rüsselsheim, der Kreis Groß-Gerau und das Land Hessen.
Unser pädagogisches Angebot bezieht sich auf die Orte Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Nauheim, Raunheim und Rüsselsheim.